Berufsfachschule Sozialassistenz, Schwerpunkt Persönliche Assistenz (SPA)
Voraussetzung:
- Sekundarabschuss 1 - Realschulabschluss oder andere gleichwertiger Bildungsstand
- Für die Klasse 2: Erfolgreicher Besuch,
- der 1jährigen BFS - Hauswirtschaft und Pflege, Schwerpunkt Persönliche Assistenz
- der BFS Pflegeassistenz
- oder eine andere einschlägige Ausbildung.
Ausbildungsdauer:
Berufsübergreifender Lernbereich:
- Deutsch/Kommunikation
- Fremdsprache/Kommunikation
- Mathematik
- Politik
- Sport
- Religion
Berufsbezogener Lernbereich - Theorie und Praxis:
- Menschen mit Unterstützungsbedarf begleiten und ihnen assistieren
- Grundlegende hausw. Versorgungsleistungen personenbezogen ausführen
- Grundkompetenzen pflegerischen Handelns personenbezogen anwenden
- Optional (eins aus drei):
- An Demenz erkrankte Menschen wahrnehmen und begleiten
- Hausw. Dienstleistungen markt- und personenorientiert erbringen
- Die besonderen Bedürfnisse von Menschen mit geistigen u./o. körperlichen Beeinträchtigungen
wahrnehmen u. sie begleiten
- Klasse I: 160 Stunden praktische Ausbildung in Einrichtungen der hauswirtschaftlichen
Versorgung
- Klasse II: 20 Wochen praktische Ausbildung in geeigneten hauswirtschaftlichen, sozialen
und pflegerischen Einrichtungen
Abschlüsse/Berechtigungen:
- Staatlich geprüfte Sozialassistentin/Staatlich geprüfter Sozialassistent, Schwerpunkt
Persönliche Assistenz
- nach Klasse I ggf. Erw. Sek I Abschluss
- Zugang zur Fachschule Heilerziehungspflege
- Zugang zur Klasse 12 der Fachoberschule